1.Pflege- und Betreuungsangebote
Häusliche Krankenpflege
Zur häuslichen Krankenpflege gehören Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Grundpflege beinhaltet Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung. Zur Behandlungspflege gehören Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, z. B. Verbandswechsel und Medikamentengabe.
Voraussetzung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist eine Verordnung des Arztes, die von der Krankenkasse genehmigt wurde. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild und der familiären Situation ab.
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege wird zu Hause durchgeführt, z. B. durch einen pflegenden Angehörigen und/oder einen Pflegedienst.
Stationäre Pflege
Wenn ambulante oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann es notwendig werden, in ein Pflegeheim umzuziehen. Im Mittelpunkt stehen hier die Betreuung und Pflege des Bewohners am Tag und in der Nacht. Einige stationäre Pflegeeinrichtungen bieten spezielle Konzepte für Menschen mit besonderen Anforderungen, z. B. für Demenzerkrankte.
Teilstationäre Pflege
Zeitweise Betreuung und Versorgung in einer Pflegeeinrichtung (Tages- oder Nachtpflege) zusätzlich zur ambulanten Pflege.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Gruppe betreut werden. Es werden verschiedene Aktivitäten angeboten wie Kochen, Gedächtnistraining, Bewegungs- und Gesellschaftsspiele.
Siehe auch Teilstationäre Pflege.
Nachtpflege
Die Nachtpflege ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen nachts betreut werden. Es werden bei Bedarf verschiedene Aktivitäten angeboten, individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen.
Siehe teilstationäre Pflege.
Intensivpflege
Die ambulante Intensivpflege ist häusliche Krankenpflege, die bis zu 24 Stunden am Tag gewährleistet wird. Menschen, die aus medizinischen Gründen einer ständigen Überwachung bzw. intensivpflegerischen Versorgung bedürfen, können mit Hilfe ambulanter Intensivpflege in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben, zum Beispiel Langzeit-Beatmungspatienten.
Eingliederungshilfe
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese besteht nur nachrangig - d. h., wenn keine anderen vorrangig verpflichteten Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Rententräger, Agentur für Arbeit) zuständig sind.
SAPV
Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung erhalten Personen mit einer begrenzten Lebenserwartung aufgrund einer unheilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, wenn sie eine besonders umfangreiche medizinische und pflegerische Versorgung benötigen. Ziel ist es, die betroffene Person möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu versorgen. Entsprechend des persönlichen Bedarfs kann die SAPV als Beratungsleistung, als Koordinierung der Versorgung, als zusätzlich unterstützende Teilversorgung oder als vollständige Versorgung erbracht werden. Die SAPV wird von einem multiprofessionellen Team aus Ärzten, Pflegekräften und weiteren Kooperationspartnern erbracht.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Urlaubspflege, Krankheitsvertretung
Gehen seit dem 01.07.2025 in dem Begriff Gemeinsamer Jahresbetrag auf. Siehe finanzielle Unterstützung > Gemeinsamer Jahresbetrag.
Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit soll zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige beitragen. Durch das Familienpflegezeitgesetz können sich Beschäftigte für die Pflege eines nahen Angehörigen teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
Palliativversorgung
Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen Unterstützung und Begleitung, damit sie ihr Leben so lange wie möglich in eigener Verantwortung und nach ihren Wünschen gestalten können. Die Palliativversorgung hat zum Ziel, Beschwerden möglichst gut zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung ermöglichen, dass das Leben der Patient/-innen bis zum Tod so aktiv wie möglich sein kann.
Hospiz
Die Hospizarbeit soll sterbenden Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Lebensende ermöglichen. Es wird unterschieden in stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste und Kinderhospize. Kinderhospize dienen auch zur Entlastung der Eltern und können bei vorliegender Indikation wiederkehrend in Anspruch genommen werden.
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