4. Behörden & Organisationen
Krankenversicherung
In Deutschland gibt es sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Versicherungszweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Nach § 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ist es ihre Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.
Pflegekasse
Pflegekassen sind die Träger der Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen eingerichtet und für die Pflegeleistungen zuständig.
Pflegedienst
Pflegedienste sind von Pflegekassen zugelassene Anbieter, die pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgen. Die häusliche Pflege umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen wie das Waschen, Anziehen, beim Essen helfen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie das Spazieren gehen, die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung, wie Einkaufen oder Kochen.
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Medizinischer Dienst (MD)
Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.
MEDICPROOF
MEDICPROOF koordiniert die Gutachtenerstellung für privat pflegeversicherte Personen, die einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben. Sie ist eine neutrale Schaltstelle und das private Pendant zum MD, dem Medizinischen Dienst der (gesetzlichen) Krankenversicherung.
Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V) zuständig. Primäres Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/-innen in den Pflege-/Betreuungseinrichtungen. In dieser Funktion berät die Heimaufsicht Heimbewohner, deren Angehörige, Heimträger und Beschäftigte.
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