3. Rechtliche Regelungen & Formalitäten
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Diese Personen können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.
Pflegeperson
Die Pflegeperson übernimmt die nicht erwerbsmäßige Pflege in der Häuslichkeit einer pflegebedürftigen Person. Oftmals sind Pflegepersonen Angehörige, nahe Verwandte, Bekannte oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Antragsstellung
Leistungen werden grundsätzlich auf Antrag gewährt. Um z. B. einen Pflegegrad zu erhalten, muss dieser bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse gestellt werden.
Pflegegrad
Einen Pflegegrad erhalten Personen, die dauerhaft Hilfestellungen oder Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen benötigen (< 6 Monate). Sie werden hierzu durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachtet und bei Vorliegen der Voraussetzungen in die Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft. Für die Höhe des Pflegegrades ist es entscheidend, wie selbstständig die verschiedenen alltäglichen Handlungen durchgeführt werden. Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich nach dem bewilligten Pflegegrad.
Begutachtungs-Richtlinie
Die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades führt der Medizinische Dienst (MD) durch. Die Grundlage dieser Begutachtung bildet die Begutachtungs-Richtlinie, welche die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes konkretisiert. Sie soll dazu beitragen, dass die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Siehe auch Module.
Module
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), die zur Feststellung eines Pflegegrades erforderlich ist, werden sechs Lebensbereiche („Module“) betrachtet und gewichtet:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zentraler Maßstab der Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers und das Maß der personellen Unterstützung durch andere.
Beratungseinsatz
Erhält eine pflegebedürftige Person Pflegegeld, ist, je nach Pflegegrad, halb- bzw. vierteljährlich eine häusliche Beratung durch eine examinierte Pflegekraft (z. B. von einem Pflegedienst) erforderlich. Dieser soll die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen. Wenn der Beratungsbesuch nicht in Anspruch genommen wird, kann es zu einer Kürzung des Pflegegeldes kommen.
Betreuung - gesetzlich
Wenn man seine Angelegenheiten aufgrund körperlicher, geistiger, psychischer oder seelischer Beeinträchtigungen ganz oder teilweise nicht mehr alleine besorgen kann, ist u. U. die Anregung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich. Eine Vorsorgevollmacht, die in geschäftsfähigen Zeiten der zu betreuenden Person erstellt wurde, kann eine gesetzliche Betreuung umgehen.
Betreuungsverfügung
Hierin kann festlegt werden, welche Vertrauensperson/en die gesetzliche Betreuung übernehmen soll/en, wenn sich diese nicht umgehen lässt.
Höherstufungsantrag
Ein Höherstufungsantrag kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, wenn sich der Pflegebedarf einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erhöht hat.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege bekundet werden. So kann das Recht auf Selbstbestimmung gewahrt werden, falls aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls der eigene Wille nicht mehr selbst geäußert werden kann.
Schwerbehinderung/ Merkzeichen
Hat ein Mensch eine anerkannte Schwerbehinderung, kann er vom Versorgungsamt Merkzeichen zuerkannt bekommen. Welche Merkzeichen zuerkannt werden, ist abhängig von den vorliegenden Behinderungen. Je nach Merkzeichen ergeben sich gewisse Nachteilsausgleiche wie bspw. Steuererleichterungen, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder Parkerleichterungen.
Verordnung (ärztliche)
Mit einer Verordnung, auch Rezept genannt, verschreiben Ärzte ihren Patienten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine schriftlich festgehaltene Erklärung, in der ein Vollmachtgeber eine Vertrauensperson (bevollmächtigte Person) zur Regelung seiner Angelegenheiten bestimmt. Der Bevollmächtigte kann demnach im Auftrag des Vollmachtgebers verbindliche Rechtsgeschäfte eingehen und ihn gegenüber Dritten vertreten, sollte dieser dazu nicht mehr in der Lage sein. Durch die Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden.
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